Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit – kann das funktionieren? Wir sagen „ja – natürlich“. Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie gegebenenfalls sogar mit dem Gründungszuschuss dabei. Voraussetzung, um dieses Fördermittel zu erhalten, ist jedoch die Prüfung der Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch eine fachkundige Stelle. Was es damit genau auf sich hat erklären wir Ihnen hier. Besonders wollen wir Ihnen an dieser Stelle auch Hinweise dafür geben, wie eine positive Begutachtung der fachkundigen Stelle gelingt.

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Gründer:innen, die bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet sind und über 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, können den Gründungzuschuss beantragen. Wichtig ist, dass die Existenzgründung im Vollerwerb noch bevor steht, die Unterlagen gut vorbereitet werden und durch ein Gutachten, die sogenannte fachkundige Stellungnahme bestätigt werden.

Welche Gründungsvorhaben sind geeignet?

Der Antrag auf Gründungszuschuss und damit im Vorfeld auch auf eine fachkundige Stellungnahme mach Sinn, wenn Sie mit der Planung Ihrer Existenzgründung schon fortgeschritten sind.

Sie haben also bereits einen vielversprechenden Businessplan, in dem Sie Ihre Produkte und Ihr Unternehmen vorstellen. Außerdem liegt ein Finanzplan mit ersten Informationen über Umsätze, Kosten im Rahmen einer Rentabilitätsvorschau sowie Details zu Kapital-Bedarf, notwendigen Zuschüsse und Darlehen Ihres Gründungsvorhabens vor. Nun können Sie den nächsten Schritt gehen und Ihre Unterlagen der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Worum geht es bei der fachkundige Stellungnahme genau?

Bei der fachkundigen Stelle handelt es sich um Expertinnen und Experten z.B. der Industrie und Handelskammer (IHK), Steuerberater oder Unternehmensberater – die die Geschäftsidee und das Gründungskonzept auf Tragfähigkeit überprüfen.

Das bedeutet, es wird beurteile, in wie fern die Existenzgründung geeignet ist, um Gewinne zu erzielen und den Lebensunterhalt der Gründer:innen langfristig zu decken. Aus diesem Grund werden diverse Angaben z.B. ein Businessplan und eine Umsatz und Rentabilitätsvorschau verlangt – aber mehr Infos dazu später.

Wer kann die fachkundige Stellungnahme ausstellen?

Die Agentur für Arbeit akzeptiert die fachkundige Stellungnahme von unterschiedlichen Institutionen und Unternehmen. Entscheidend ist, dass die Stellen über die Expertise verfügen, um Gründungsvorhaben zu überprüfen und eine entsprechende Tragfähigkeitsbescheinigung auszustellen.

Sollten Sie noch auf der Suche nach einem Anbieter sein, hier eine kurze Übersicht über unterschiedliche Stellen in Deutschland, die eine Stellungnahme für die Arbeitsagentur ausstellen können:

  • Industrie und Handelskammer (IHK)
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Fachverbände
  • Institut für freie Berufe
  • Banken und Kreditinstitute
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Unternehmensberater

Tipp: Planen Sie jedoch genug Zeit – also mindestens einen Monat – vor der Beantragung von Gründerzuschuss und vor Ihrer Gründung ein. Fragen Sie Institutionen, die Sie bereits kennen, dann geht die Begutachtung häufig schneller.

Welche Unterlagen benötigen Gründerinnen und Gründer für die Stellungnahme?

Für die Stellungnahme benötigen Sie die Formulare für den Antrag der Agentur für Arbeit einerseits und die Unterlagen zu detaillierten Darstellung Ihrer Gründung andererseits.

In einem Businessplan sollten Sie Ihre Gründungsidee und wie Sie damit Geld verdienen genau und realistisch erklären. Welche Produkte oder Dienstleistungen verkaufen Sie? Wer ist Ihre Zielgruppe und welche Kanäle (Website, E mail, Newsletter) nutzen Sie, um Ihr Angebot zu bewerben. Suchen Sie sich eine passende Vorlage und füllen Sie sie mit Ihren Daten. Unter dem Suchbegriff „Businessplan-Vorlage“ werden Sie mit Sicherheit fündig.

Ein Finanzplan sollte genau darstellen mit welchem Umsatz und welchen Gewinnen Sie rechnen und in welchem Zeitraum. Eine Umsatz und Rentabilitätsvorschau zeigt genau, wann Sie von Ihrer Selbstständigkeit Ihre betrieblichen Kosten decken können und wann auch der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Auch Informationen zu Investitionen, dem Kapital-Bedarf und anfallenden Steuern sind wichtige Inhalte.

Übersicht einzureichender Unterlagen:

  • Formular: Antrag fachkundige Stellungnahme der Agentur für Arbeit
  • Formular: Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
  • Businessplan – Darstellung des Gründungsvorhabens
  • Finanzplan inkl. Angaben zu Krediten und Darlehen
  • Lebenslauf der Gründerin / des Gründers

Was überprüft die fachkundige Stelle?

Die fachkundige Stelle überprüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Gründung. Im Detail betrachtet sie die Eignung der Gründer:innnen als Unternehmer:in und das Geschäftskonzept. Ziel ist zu erheben, ob die Selbstständigkeit geeignet ist, Gewinne zu erzielen und langfristig den Unternehmerlohn für den Lebensunterhalt der Gründer:in zu decken.

Was wird zur Gründerperson überprüft?

Im ersten Schritt geht es um die Gründerperson. Ist der/Gründer:in eine Unternehmerpersönlichkeit und geeignet die Geschäftsidee zu realisieren?

Aus dem Lebenslauf und der Diskussion mit den Gründer:innen wird die die fachliche und persönliche Eignung der Gründer:innen beurteilt. Es werden die Qualifikation, die Berufserfahr, die Branchenerfahrung und die soziale Situation betrachtet. Am Ende steht die Entscheidung darüber, ob die Gründer:innen in der Lage sind das geplante Gründungsvorhaben erfolgreich umzusetzen. Es lohnt sich daher der fachkundigen Stelle einen detailreichen Lebenslauf zur Verfügung zu stellen.

Was wird zum Geschäftsmodell betrachtet?

Im zweiten Schritt betrachten die Expert:innen das Geschäftskonzept. Die Unterlagen werden darauf geprüft, ob die Geschäftsidee und das geplante Geschäftsmodell geeignet ist Umsätze und Gewinne zu generieren. Hier wird darauf geachtet ab wann der Break-Even Point erreicht wird, wann die betrieblichen und wann auch die privaten Kosten gedeckt werden können.

Abschließend werden Fragen zur Realisierbarkeit und Umsetzung gestellt. Schätzen die Gründer:innen die Kosten, die Rentabilität und Liquidität realistisch ein? Ist das Vorhaben geeignet das langfristige Auskommen der Gründer:innen zu sichern? Dies wird natürlich auch im Kontext der jeweiligen Branche, etc. betrachtet.

Nur Gründungen, die diese Voraussetzungen nach Einschätzung der Expert:inen glaubhaft machen können bekommen eine Zusage für die wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Wie viel Zeit sollte für die Tragfähigkeitsprüfung durch die Stelle eingeplant werden?

Unterschätzen Sie nicht die notwendigen Zeitaufwand einer Tragfähigkeitsprüfung. Egal on IHK oder Steuerberater, klären Sie im Vorfeld, wie lange die Prüfung in etwa dauert und wie sie Abläuft. Je nachdem wen Sie mit der Begutachtung beauftragen, kann unterschiedlicher Aufwand entstehen.

Welche Kosten entstehen bei den fachkundigen Stellungnahmen?

Die Kosten für die Tragfähigkeitsbescheinigung durch die fachkundige Stellen können nicht von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Sie sind nicht Teil der Förderung durch zB AVGS und daher von der Gründerin / dem Gründer selbst zu tragen.

Erkundigen Sie sich einfach kurz per Telefon oder E mail bei den unterschiedlichen Institutionen (IHK, Bank, Unternehmensberater), welche Kosten auf Sie zukommen und vergleichen Sie. Viele Anbieter beraten Sie auch per Video-Call.

Wichtige Hinweise und Tipps für eine erfolgreiche Tragfähigkeitsbescheinigung:

So komplex wie nötig, so einfach wie möglich. Bereiten Sie Ihre Unterlagen gut vor. Holen Sie sich gezielt Beratung zu den wichtigen Themen und starten Sie los.