Coaching mit AVGS

Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeits­losig­keit bedroht sind, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungs-Gutschein bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Damit wird es Ihnen ermöglicht, ein zu 100 % gefördertes individuelles Coaching zur beruflichen Um- oder Neuorientierung ohne Kosten in Anspruch zu nehmen.

Coachings oder Qualifizierungen, die mit einem AVGS gefördert werden können, heißen „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ – kurz AVGS.

Die häufigsten Kundenfragen zum Thema AVGS haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Ja. Als zugelassener Bildungsträger bieten wir Coachings über einen AVGS an. Alle unsere Maßnahmen sind entsprechend zertifiziert. Das AVGS Coaching in München kann vor Ort oder bundesweit auch online durchgeführt werden.

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein verursacht für den Berechtigten keine Kosten, wenn vorab die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zugestimmt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die durch die Maßnahme entstandenen Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten erstattet werden. Dies sollte im Einzelfall vorab mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit geklärt werden.

Einen AVGS beantragen kann jeder, der arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, sofern die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zustimmt.

Den AVGS erhalten Sie bei Ihrer/Ihrem persönlichen Vermittler/in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft. Falls ja, erhalten Sie von Ihrer Vermittlungskraft einen AVGS, den Sie bei uns einlösen können. Für ausführliche Informationen klicken sie bitte hier.

Wenn Ihr AVGS für mehr als die erforderlichen Einheiten ausgestellt ist, können Sie diesen gern jederzeit bei uns einlösen. Sollte Ihr AVGS-Gutschein für weniger als die vorgesehenen Unterrichtseinheiten ausgestellt sein, ist eine Anpassung erforderlich. Wenden Sie sich hierzu am besten direkt an Ihren Arbeitsvermittler/in. Gutscheine mit weniger als die erforderlichen Unterrichtseinheiten können wir aufgrund unserer Zertifizierung nicht einlösen. Gerne stimmen wir uns hierzu auf telefonisch mit Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler/in ab.

Auf Ihrem AVGS finden Sie auf der ersten Seite den Zeitraum, in dem Sie den AVGS bei uns einlösen können.

Jetzt aber schnell. Vor Beginn des Coachings muss die Einwilligung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Form einer Bewilligung vorliegen. Wenn Ihr Gutschein weniger als drei Wochen gültig ist, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich telefonisch unter 089/ 54 88 45 86 0 mit uns in Verbindung, um eine geeignete Lösung zu finden.

Wenn Sie einen AVGS Gutschein erhalten haben, setzen Sie sich mit uns per Telefon in Verbindung um einen Start-Termin für Ihr Coaching zu vereinbaren.

Wenn Sie noch mehr Fragen zum Coaching haben, können Sie gerne ein kostenloses, telefonisches Infogespräch mit einem unserer Coaches vereinbaren.

Nach der Terminvereinbarung schicken Sie uns den Gutschein im Original per Post zu. Sollten Sie den Gutschein von Ihrem/Ihrer Vermittler/in per Email erhalten haben, können Sie uns diesen auch per Email weiterleiten. Wir füllen ihn für Sie aus und erledigen alle Formalitäten für Sie.

Sobald Ihr Arbeitsvermittler uns die sogenannte „Bewilligung“ Ihres AVGS zugesendet hat, können wir mit dem Coaching starten.

Alle Coaches verfügen über eine einschlägige akademische Ausbildung, langjährige Berufserfahrung sowie fachspezifische Zusatzqualifikationen,

Die Inhalte unserer Coachings sind branchenunabhängig. Wir stehen in ständigem, fachlichem Austausch mit einem Netzwerk aus den besten Bildungsinstitutionen, Forschungseinrichtungen sowie regionalen und überregionalen Unternehmen.

Unsere wissenschaftlich fundierten Methoden werden mit langjähriger Erfahrung komplettiert und fortlaufend weiterentwickelt. Regelmäßige Fortbildungen und die Teilnahme an Fallbesprechungen sind selbstverständlich.

Unsere AVGS-Coachings auf einen Blick:

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