Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, kurz AVGS, wird ausgestellt, um Arbeitslosen und Arbeitssuchenden ein kostenloses Coaching zu ermöglichen. Gefördert werden sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ zur Heranführung an den Arbeitsmarkt (nach $45 SGB III), dazu zählen auch ein persönliches Coaching sowie Hilfestellungen zur Wiedereingliederung.

WER KANN DEN AKTIVIERUNGSGUTSCHEIN BEANTRAGEN?

Jeder Arbeitslose oder Arbeitssuchende kann einen Aktivierungsgutschein beantragen. Am wahrscheinlichsten ist eine Bewilligung, wenn Sie bereits im Arbeitslosengeldbezug sind. Es ist aber auch möglich, einen Aktivierungsgutschein zu erhalten, wenn Sie formal von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber finanzielle Schwierigkeiten hat, Ihr Arbeitsvertrag befristet ist oder Sie nach der Elternzeit eine Vollzeitstelle angeboten bekommen, die Sie nicht annehmen möchten. Es besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch. Die Ausstellung des AVGS richtet sich nach Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.

Bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten Sie einen AVGS. WO BEANTRAGT MAN EINEN AVGS?

Der Antrag für einen AVGS erfolgt über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter in einem persönlichen Beratungsgespräch. Im Fokus Ihrer Vermittlungsfachkraft steht die schnellstmögliche Arbeitsaufnahme und die Förderung durch den AVGS soll Ihnen helfen, sich dafür fit zu machen. Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhelfen kann. Falls ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob die Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.

WIE IST DER ABLAUF ZUM BEANTRAGEN EINES VERMITTLUNGSGUTSCHEINS?

Wenn Sie eine Maßnahme für Ihre individuellen Bedürfnisse gefunden haben die mit eine Aktivierungs und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden kann, können Sie einen Aktivierungsgutschein beantragen. Dafür sind folgende Schritte notwendig:

  • Kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft. Diese prüft, ob eine Weiterbildung beruflich weiterhilft. Wenn Sie bereits eine Maßnahme gefunden haben, wir nochmals geprüft, ob die Bedingungen für einen AVGS erfüllt werden.
  • Wenn Sie einen Gutschein erhalten haben, nehmen Sie mit dem Maßnahmenträger, den Sie sich ausgewählt haben Kontakt auf und geben Sie den Gutschein dort ab. Der Maßnahmeträger reicht Ihren Gutschein ausgefüllt bei der der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ein.
  • Wenn die Bedingungen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins alle erfüllt sind, erhalten Sie bzw. der Maßnahmeträger einen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Sie können Ihr Coaching dann starten.

FÜR WAS IST EIN AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN GUT?

Ein Aktivierungsgutschein (Bildungsgutschein) kann bei zertifizierten Bildungsträgern oder bei privaten Arbeitsvermittlern für ein Coaching eingelöst werden. Jede Form der Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern. Wenden Sie sich deshalb an Ihren persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter oder bei der Arbeitsagentur, ob Sie für eine Förderung durch einen AVGS infrage kommen. Darüber hinaus beraten Sie auch zertifizierte Bildungsträger zu den individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten.

WIE VIEL KOSTET EIN AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN?

Ein Aktivierungsgutschein verursacht für den Berechtigten keine Kosten, wenn die Vermittlungsfachkraft diesen durch eine schriftliche Förderzusicherung an den Bildungsträger bestätigt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die durch die Maßnahme entstandenen Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten erstattet werden. Dies sollte im Einzelfall vorab geklärt werden.

WIE LÖSE ICH EINEN AVGS EIN?

Förderung mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der AVGS ist ein „Gutschein“. Beachten Sie deshalb in Ihrem Vorgehen die Reihenfolge der Schritte, wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags noch keine Zusage eines Bildungsträgers haben. Sie erhalten zunächst von Ihrer Behörde einen verbrieften AVGS. Mit diesem machen Sie sich auf die Suche nach einem zertifizierten Bildungsträger und wählen eine geeignete Maßnahme im Sinne

des AVGS. Vom Bildungsträger erhalten Sie anschließend die Zusage (und eventuell auch schon einen Termin), dass er die Maßnahme durchführen kann. Der Bildungsträger benötigt dann Ihren Gutschein um ihn wiederum bei der Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einreichen bzw. vorlegen. Diese prüft die ausgewählte Maßnahme und erteilt daraufhin die endgültige Bewilligung bzw. Förderzusage.

MUSS ICH GELD FÜR DAS COACHING VORSTRECKEN?

Die Kostenübernahme erfolgt direkt zwischen der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter und dem Bildungsträger.

WIE LANGE IST EIN AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN GÜLTIG?

Die Gültigkeit des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS (nach $45 SGB III) wird nicht per Gesetz geregelt. Die Gültigkeit liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft. In den meisten Fällen ist der AVGS aber drei Monate gültig.

WELCHE COACHINGS MIT AVGS BIETET PETSCHWORK AN?

Eine Übersicht über unsere über AVGS geförderten Coachings finden Sie HIER.

Angeboten werden zum Beispiel als Einzelcoaching: Berufscoaching, Gesundheitscoaching, Gründercoaching, Künstlercoaching, Coaching für Akademiker und Führungskräfte, Berufliche Perspektiven für junge Eltern.